Verordnung
Terminvereinbarung

Verordnungsweg
Die logopädische Therapie wird von einem Arzt (Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Internist, Neurologe, Phoniater) verordnet.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Jugendliche ab18 Jahren und Erwachsene müssen, wenn sie nicht befreit sind, einen Selbstbehalt tragen.
Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach dem Störungsbild.
In der Regel verschreibt Ihr Arzt eine Behandlungsdauer von 45 Minuten 1-2mal wöchentlich.

Terminvereinbarung
Termine erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.