Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)
Voraussetzung für den Schriftspracherwerb ist die korrekte Verarbeitung von Hörinformationen. Mit folgenden Beispielen aus meiner Praxis möchte ich dieses veranschaulichen:
- Bestehen bei Ihrem Kind Störungen im Erwerb des Lesen und des Schreibens?
- Gibt es Probleme in der Umsetzung der gesprochenen in die geschriebene Sprache (Orthographie = Schreiben) und umgekehrt (= Lesen)
- Verwechselt Ihr Kind beim Schreiben ähnliche Laute oder lässt Laute einfach weg?
„Nadel-Nagel-Nabel-Kabel-Fabel“
- Schreibt Ihr Kind mit vielen Fehlern?
„Ich bien gefelt forten und stahelieg. Der Sturm hat mich umgestusen. Ich bien umgefalen und gefeld forten.“ (Der Baum: Ich bin
gefällt worden und stachelig. Der Sturm hat mich umgestoßen. Ich bin umgefallen und gefällt worden.)
- Kann es beim Lesen die einzelnen Buchstaben nicht zu einem Wort zusammenfügen oder versteht es gar nicht, was es gelesen hat?
- Kann es sich schlecht zum Beispiel Gedichte, Abzählverse oder Liedtexte merken?
- Ist Ihr Kind leicht ablenkbar, wirkt unruhig und unkonzentriert?
Allgemein kann man sagen:
Lese-und Rechtschreibstörungen (LRS) können auftreten
Die Therapie kann als Kassenleistung erfolgen, wenn es sich um eine LRS im logopädischen Sinne handelt, d.h. Grundlage der
Störung ist eine phonologische Dysfunktion.
Die Kenntnisse von Rechtschreibregeln ist keine Kassenleistung.