Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Voraussetzung für den Schriftspracherwerb ist die korrekte Verarbeitung von Hörinformationen. Mit folgenden Beispielen aus meiner Praxis möchte ich dieses veranschaulichen:

Allgemein kann man sagen:

Lese-und Rechtschreibstörungen (LRS) können auftreten

Die Therapie kann als Kassenleistung erfolgen, wenn es sich um eine LRS im logopädischen Sinne handelt, d.h. Grundlage der Störung ist eine phonologische Dysfunktion.
Die Kenntnisse von Rechtschreibregeln ist keine Kassenleistung.